Berufe A-Z - Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d)

Dir kann niemand Steine in den Weg legen, wenn du als Steinmetz und Steinbildhauer arbeitest. Vielmehr machst du aus Steinen aller Art Wände, Fußböden und Treppen. Dazu spaltest du, behaust, schleifst oder polierst den Stein - oder modellierst nach einem Modell ein richtiges Kunstwerk. Harter Stein schmückt dann in weichen Formen als Ornament oder Plastik Gebäude und lockert die Atmosphäre auf öffentlichen Plätzen auf. Du kannst dich auf Steinbildhauerei oder auf Steinmetzarbeiten spezialisieren.

Steinzeit mit Hightech

Maschinen nehmen dem Handwerker harte Arbeit ab - zum Beispiel Schleifautomaten zum Bearbeiten der Oberfläche. Die Einsatzorte sind so vielfältig wie die Steinarten: Werkstätten oder Verkaufsräume der Steinmetzbetriebe, Steinbildhauereien, Bauhütten oder Baustellen. Wer handwerklich begabt ist, gern mit dem Naturprodukt - Naturstein - arbeitet und auch mit Technik umgehen kann, für den ist dieser Beruf genau das Richtige.

Fingerspitzengefühl und Kunstverständnis

Für die Feinheiten der Steinbildhauerei brauchst du das Fingerspitzengefühl der menschlichen Hand - vor allem bei der Restaurierung von Ornamenten und Profilen oder bei der Rekonstruktion historischer Gebäudeteile in der Denkmalpflege. Der Steinmetz und der Steinbildhauer erhalten wertvolle Kulturdenkmäler. Die kunstvollen Arbeiten sind auch bei der Grabmalherstellung sehr gefragt.



Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:965,00 €
2. Lehrjahr:1065,00 €
3. Lehrjahr:1215,00 €
1. Lehrjahr:965,00 €
2. Lehrjahr:1065,00 €
3. Lehrjahr:1215,00 €
Gültig ab: 01.08.2026, Tarif

§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:

  • Im 1. Lehrjahr 36 Werktage.
  • Im 2. Lehrjahr 36 Werktage.
  • Im 3. Lehrjahr 36 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d): 0

Ausbildungsbetriebe

Ausbildungbetriebe für Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d): 27

Wir beraten euch gerne!

Andreas Schönebeck

Tel. +49 561 7888-173

Fax +49 561 7888-20173

andreas.schoenebeck--at--hwk-kassel.de