Berufe A-Z - Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker (m/w/d)
Rauf, runter, rauf, runter, rauf - Tag für Tag muss ein Rollladen funktionieren und Schutz vor neugierigen Blicken bieten. Aber auch Hitze, Kälte und Lärm erteilen Jalousien regelmäßig Hausverbot. Als Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker stehen für dich Energiesparen und Sicherheit im Vordergrund - gestalterisches Talent solltest du aber auch mitbringen.
Da läuft doch was!
In der Werkstatt stellst du mit Kollegen die Rollläden, Jalousien und Markisen her. Für Industriehallen darf es auch ruhig ein bisschen mehr sein: Die Herstellung großformatiger Rolltore, Roll- und Scherengitter gehört hier zum täglichen Geschäft. In diesem Beruf bist du also nicht nur ein Holzwurm, du verarbeitest auch Aluminium, Stahl und Kunststoffe nach vorgegebenen Plänen, teilweise von Hand oder mit Hilfe von Spezialmaschinen.
Für die Zukunft gar nicht schief gewickelt
Auf Montage geht es von einem Ort zum anderen. Du montierst mit deinem Team die oft mit Elektroantrieb ausgestatteten Anlagen in Neubauten oder renovierungsbedürftigen Altbauten. So können alle Bewohner bei Bedarf die Schotten dicht machen. Für dich sind mit diesem Beruf die Fenster und Türen zum Erfolg allerdings weit geöffnet.
Zur Ausbildungsordnung:
https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/apprenticeships/?
Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
| Kurs | Thema | Dauer (in Wochen) | Ausbildungsjahr |
| G-TSM/24 | Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen I | 1 | 1. |
| TSM1/24 | Belagstechniken; Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen II | 1 | ab 2. |
| RS1/13 | Herstellen, Montage und Wartung von Markisen und Rollläden | 2 | ab 2. |
| RS2/13 | Herstellen und Montieren von Markisen, Rollläden und Toren, Anbringen von | 2 | ab 2. |
Weitere Informationen zu den Lehrgangsinhalten: https://www.hpi-hannover.de/unterweisungspl%C3%A4ne
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 725,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 825,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 925,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:
- Im 1. Lehrjahr 20 Werktage.
- Im 2. Lehrjahr 20 Werktage.
- Im 3. Lehrjahr 20 Werktage.