Berufe A-Z - Metallbildner (m/w/d)

Du interessierst dich nicht musikalisch für "Metal", sondern beruflich? Dann gibt es eine interessante Möglichkeit für dich. Denn als Metallbildner beschäftigst du dich mit den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Werkstoffes Metall. Dabei kannst du dich - je nach Interesse und Neigung - zwischen drei Fachbereichen entscheiden.

Möbelbeschläge, Bilderrahmen, Waffen

Als Gürtler und Metalldrücker fertigst du beispielsweise Möbelbeschläge, Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakralen Schmuck oder Pokale. Nach Entwürfen von Architekten stellst du für den Innenausbau unter anderem Treppengeländer her.

Wenn du dich als Gold-, Silber- und Aluminiumschläger spezialisierst, hast du ein sensibles Arbeitsgebiet. Deine Spezialität ist es, Edel- oder Leichtmetall zu hauchdünnen Blättern zu schlagen. Diese Feinarbeit erfordert Geschick und Gefühl, denn die kostbaren Metallblättchen, die du zum Beispiel für das Vergolden von Bilderrahmen einsetzt, dürfen beim Bearbeiten nicht brechen.

Als Ziseleur bearbeitest du mit künstlerischem Verständnis jede Art von Metall. Du verfeinerst und gestaltest metallische Oberflächen, entwirfst und fertigst Reliefs, Ornamente sowie Plastiken. Zu deinen attraktiven Erzeugnissen zählen auch Schmuck sowie Zierbeschläge für Möbel oder Waffen.

Künstlerische Lösungen

So vielfältig deine Arbeit in den verschiedenen Bereichen ist, deine Grundfertigkeiten sind immer gleich: Du gehst in deiner Arbeit mit Löt- und Schweißgeräten, Feilen, fachspezifischen Werkzeugen und Maschinen um. Wenn du dabei auch Ideen und zeichnerisches Talent mitbringst, kann dein umfangreiches Können in zahlreichen dekorativen und funktionellen Produkten münden.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:950,00 €
2. Lehrjahr:980,00 €
3. Lehrjahr:1040,00 €
Gültig ab: 01.08.2025, Allgemeinverb. TV

§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:

  • Im 1. Lehrjahr 30 Werktage.
  • Im 2. Lehrjahr 30 Werktage.
  • Im 3. Lehrjahr 30 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Metallbildner (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Metallbildner (m/w/d): 0

Ausbildungsbetriebe

Ausbildungbetriebe für Metallbildner (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Michael Lochow

Tel. +49 561 7888-134

Fax +49 561 7888-20134

michael.lochow--at--hwk-kassel.de