Berufe A-Z - Maler und Lackierer (m/w/d)
Dir kann es gar nicht zu bunt werden? Dann fühlst du dich in dem Arbeitsgebiet von Malern und Lackierern sicher heimisch. Dafür sorgt allein schon die Farbe, mit der du Gebäuden innen und außen ein individuelles Aussehen gibst.
Malerischer Beruf mit Tradition und neuen Techniken
Der Handwerksberuf bietet drei Fachrichtungen zur Auswahl - da muss jeder Maler Farbe bekennen. Die erste heißt "Gestaltung und Instandhaltung": Wer sich dafür entscheidet, gestaltet Innenräume und Fassaden, verlegt Bodenbeläge und verschönert Wände mit verschiedenen Maltechniken, Tapeten oder Dekorputzen.
Traditionsreich - aber immer noch up to date - kommt die Fachrichtung "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" daher. Hier sanierst du wertvolle Fassaden, Wandmalereien und Stuck sowie Einrichtungsgegenstände und Plastiken - manchmal kannst du sogar die althergebrachte Methode des Vergoldens anwenden.
Wer sich für die Fachrichtung "Bauten- und Korrosionsschutz" entscheidet, beschichtet und imprägniert Oberflächen und führt Brandschutzmaßnahmen durch - vorwiegend zur Erhaltung moderner Gebäude aus Beton, Stahl oder Metall.
Know-how und Materialkunde
Doch für diesen Beruf reicht es bei weitem nicht aus, den Pinsel schwingen zu können. Unterschiedliche Maltechniken und Materialkunde gehören zum notwendigen Know-how und Wissen. Maler und Lackierer übernehmen Restaurierungsarbeiten genauso wie Untergrundbehandlungen. Dazu benötigst du eine große Portion Kreativität, Sinn für Ästhetik und hochwertige Ausführung.
Der Malerberuf hat Zukunft: Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk können auch als Vorarbeiter tätig sein. Viele absolvieren später ihre Meisterprüfung. Für Karriere-Typen ist sogar ein Bachelor-Studium drin. Oder du wirst Techniker oder Restaurator im Malerhandwerk - rosige Aussichten also.
Zur Ausbildungsordnung:
https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/apprenticeships/?
Überbetriebliche Ausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.
| Alle Fachrichtungen | |||
| Kurs | Thema | Dauer (in Wochen) | Ausbildungsjahr |
| G-MBF/03 | Gestalten, Formen und Beschichten eines Objektes | 2 | 1. |
| MB 1/04 | Gestalten einer Fassade | 1 | 2. |
| MB 2/04 | Gestalten eines Innenraumes | 1 | 2. |
| MB 3/04 optional | Gestalten eines Messestandes | 1 | 2. |
| MB 4/04 | Gestalten eines Ladengeschäftes | 1 | 2. |
| MB 5/04 optional | Instandsetzen und Gestalten einer Tiefgarage | 1 | 2. |
| Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung; Energieeffizienz und Gestaltungstechnik; Ausbautechnik und Oberflächengestaltung | |||
| Kurs | Thema | Dauer (in Wochen) | Ausbildungsjahr |
| MGI 1/04 | Gestalten und instandhalten einer Fassade | 1 | 3. |
| MGI 2/04 | Gestalten eines repräsentativen Eingangsbereiches | 1 | 3. |
| MGI 3/04 optional | Gestalten eines Einrichtungsgegenstandes | 1 | 3. |
| MGI 4/04 | Gestalten eines historischen Treppenhauses | 1 | 3. |
| MGI 5/04 optional | Ausbau eines Dachgeschosses | 1 | 3. |
| Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz | |||
| Kurs | Thema | Dauer (in Wochen) | Ausbildungsjahr |
| MBK 1/04 | Instandsetzen einer Stahlkonstruktion | 1 | 3. |
| MBK 2/04 | Instandsetzen verzinkter Oberflächen an Stahlträgerkonstruktionen | 1 | 3. |
| MBK 3/04 | Instandsetzung von Betonoberflächen | 1 | 3. |
| Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege | |||
| Kurs | Thema | Dauer (in Wochen) | Ausbildungsjahr |
| MDK 1/04 | Gestalten einer Raumschale | 1 | 3. |
| MDK 2/04 | Rekonstruktion einer Fassung nach historischer Vorgabe | 1 | 3. |
| MDK 3/04 | Befunduntersuchung und Instandsetzung historischer Wandmalerei | 1 | 3. |
Weitere Informationen zu den Lehrgangsinhalten: https://www.hpi-hannover.de/unterweisungspl%C3%A4ne
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 850,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 935,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1100,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:
- Im 1. Lehrjahr 24 Werktage.
- Im 2. Lehrjahr 25 Werktage.
- Im 3. Lehrjahr 25 Werktage.