argum / Falk Heller

Berufe A-Z - Maler und Lackierer (m/w/d)

Dir kann es gar nicht zu bunt werden? Dann fühlst du dich in dem Arbeitsgebiet von Malern und Lackierern sicher heimisch. Dafür sorgt allein schon die Farbe, mit der du Gebäuden innen und außen ein individuelles Aussehen gibst.

Malerischer Beruf mit Tradition und neuen Techniken

Der Handwerksberuf bietet drei Fachrichtungen zur Auswahl - da muss jeder Maler Farbe bekennen. Die erste heißt "Gestaltung und Instandhaltung": Wer sich dafür entscheidet, gestaltet Innenräume und Fassaden, verlegt Bodenbeläge und verschönert Wände mit verschiedenen Maltechniken, Tapeten oder Dekorputzen.

Traditionsreich - aber immer noch up to date - kommt die Fachrichtung "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" daher. Hier sanierst du wertvolle Fassaden, Wandmalereien und Stuck sowie Einrichtungsgegenstände und Plastiken - manchmal kannst du sogar die althergebrachte Methode des Vergoldens anwenden.

Wer sich für die Fachrichtung "Bauten- und Korrosionsschutz" entscheidet, beschichtet und imprägniert Oberflächen und führt Brandschutzmaßnahmen durch - vorwiegend zur Erhaltung moderner Gebäude aus Beton, Stahl oder Metall.

Know-how und Materialkunde

Doch für diesen Beruf reicht es bei weitem nicht aus, den Pinsel schwingen zu können. Unterschiedliche Maltechniken und Materialkunde gehören zum notwendigen Know-how und Wissen. Maler und Lackierer übernehmen Restaurierungsarbeiten genauso wie Untergrundbehandlungen. Dazu benötigst du eine große Portion Kreativität, Sinn für Ästhetik und hochwertige Ausführung.

Der Malerberuf hat Zukunft: Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk können auch als Vorarbeiter tätig sein. Viele absolvieren später ihre Meisterprüfung. Für Karriere-Typen ist sogar ein Bachelor-Studium drin. Oder du wirst Techniker oder Restaurator im Malerhandwerk - rosige Aussichten also.

Zur Ausbildungsordnung:

https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/apprenticeships/?

Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch mehrere Wochen überbetriebliche Ausbildung.

Alle Fachrichtungen
KursThemaDauer (in Wochen)Ausbildungsjahr
G-MBF/03Gestalten, Formen und Beschichten eines Objektes21.
MB 1/04Gestalten einer Fassade12.
MB 2/04Gestalten eines Innenraumes12.
MB 3/04 optionalGestalten eines Messestandes12.
MB 4/04Gestalten eines Ladengeschäftes12.
MB 5/04 optionalInstandsetzen und Gestalten einer Tiefgarage12.
Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung; Energieeffizienz und Gestaltungstechnik; Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
KursThemaDauer (in Wochen)Ausbildungsjahr
MGI 1/04Gestalten und instandhalten einer Fassade13.
MGI 2/04Gestalten eines repräsentativen Eingangsbereiches13.
MGI 3/04 optionalGestalten eines Einrichtungsgegenstandes13.
MGI 4/04Gestalten eines historischen Treppenhauses13.
MGI 5/04 optionalAusbau eines Dachgeschosses13.
Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz   
KursThemaDauer (in Wochen)Ausbildungsjahr
MBK 1/04Instandsetzen einer Stahlkonstruktion13.
MBK 2/04Instandsetzen verzinkter Oberflächen an Stahlträgerkonstruktionen13.
MBK 3/04Instandsetzung von Betonoberflächen13.
Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege   
Kurs   ThemaDauer (in Wochen)Ausbildungsjahr
MDK 1/04Gestalten einer Raumschale13.
MDK 2/04Rekonstruktion einer Fassung nach historischer Vorgabe13.
MDK 3/04Befunduntersuchung und Instandsetzung historischer Wandmalerei13.

Weitere Informationen zu den Lehrgangsinhalten: https://www.hpi-hannover.de/unterweisungspl%C3%A4ne

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:850,00 €
2. Lehrjahr:935,00 €
3. Lehrjahr:1100,00 €
Gültig ab: 01.08.2025, Allgemeinverb. TV

§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:

  • Im 1. Lehrjahr 24 Werktage.
  • Im 2. Lehrjahr 25 Werktage.
  • Im 3. Lehrjahr 25 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Maler und Lackierer (m/w/d): 10

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Maler und Lackierer (m/w/d): 4

Ausbildungsbetriebe

Ausbildungbetriebe für Maler und Lackierer (m/w/d): 182

Wir beraten euch gerne!