Berufe A-Z - Elektroniker (m/w/d)
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 930,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1010,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1155,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1220,00 € |
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß §21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Die Empfehlung der Handwerkskammern für den Urlaubsanspruch beträgt:
- Im 1. Lehrjahr 36 Werktage.
- Im 2. Lehrjahr 36 Werktage.
- Im 3. Lehrjahr 36 Werktage.
- Im 4. Lehrjahr 36 Werktage.